Beschreibung
Details
Seit den 01.01.2015 ist nach §17 Mindestlohngesetzt jeder Arbeitgeber, der Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt oder in einem der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzt genannten Wirtschaftszweig tätig ist, verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. · Grammatur: 80 g/m² · Abheftlochung vorhanden: Nein · selbstdurchschreibend: Nein · Papierformat: DIN A4 · Ausführung der Bindung: Leimbindung · Anzahl der Blätter: 24 Bl. · Art der Verwendung: Arbeitszeitnachweis · Farbe: weiß
Zusatzinformation
Zusatzinformation
| Hersteller | Diverse |
|---|---|
| Lieferumfang | Keine Angabe |
| Bezeichnung | Keine Angabe |
